Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüft derzeit bei einer Patentanmeldung „nur wenige gesetzliche Vorgaben“, schreibt der Bund in einer Mitteilung. Es wird beispielsweise untersucht, ob die Erfindung gegen die öffentliche Ordnung verstösst. Allerdings wird nicht geprüft, ob sie „neu und erfinderisch“, also mit anderen Worten innovativ ist. Die Gültigkeit von Schweizer Patenten bleibt damit ungewiss, heisst es.
Der Bundesrat will dies nun ändern. So soll das IGE künftig alle Patentierungsvoraussetzungen prüfen. Damit soll das Schweizer Patentsystem den internationalen Standards angepasst werden und zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Patentinhaber führen. Gleichzeitig sollen Schweizer Patente damit weniger anfechtbar werden.
Schweizer Unternehmen hatten auch bisher die Möglichkeit, beim Europäischen Patentamt ein vollgeprüftes europäisches Patent zu beantragen und anschliessend den Schutz auf die Schweiz auszudehnen. Allerdings war dieser Weg insbesondere für KMU und Einzelerfinderinnen und -erfinder umständlich und teuer.
Der Bundesrat plant nun auch, ein sogenanntes Gebrauchsmuster als eine schnellere, kostengünstige Alternative zum Patent einzuführen. Dieses soll „ohne inhaltliche Prüfung der Erfindung“ erteilt werde können. Die Schutzdauer soll zehn Jahre betragen. Das ist halb so lang die wie die maximale Laufzeit eines Patents. Auch mit diesem Gebrauchsmuster sollen im Rahmen der sogenannten Patentbox Steuererleichterungen beantragt werden können.
Der Bundesrat hat seine Vorlage zur entsprechenden Teilrevision des Patentgesetzes nun in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 1. Februar 2021. ssp