Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt die Einrichtung eines Innovationsparks Zürich auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf seit Beginn. Der Innovationspark dient als Grundstruktur eines Ökosystems, in welchem Wirtschaft und Forschung optimal zusammenwirken und gemeinsam Lösungen für die Zukunft entwickeln können. So stärkt der Innovationspark den Innovationsstandort Zürich – die Grundlage unseres Wohlstandes.
Die ZHK unterstützt die Absicht des Regierungsrates, die Realisierung des Innovationsparks Zürich mit Darlehen und Vorfinanzierungen zu ermöglichen. Sie erwartet indessen, dass der Innovationspark mittel- bis langfristig selbsttragend bewirtschaftet werden kann. Langfristig ist ein dauerhaftes Engagement der öffentlichen Hand weder notwendig noch wünschbar; auch darf es nicht zur Quersubventionierung privater Unternehmen kommen.
Die Anschubfinanzierung ist jedoch im vorliegenden Fall vertretbar, da es sich bei einem Teil der Ausgaben um Investitionen handelt, die auch bei anderen Arealentwicklungen regelmässig durch die Öffentlichkeit getragen werden (z.B. Erschliessungsstrassen). Andererseits handelt es sich bei einem Teil der finanziellen Unterstützung um Darlehen und Vorfinanzierungen, die zurückbezahlt werden sollten. Die ZHK erachtet es dabei als zentral, dass die möglichen Risiken für die Steuerzahler mit Leistungsvereinbarungen, Aufsichts- und Controllingregelungen wirksam begrenzt werden. Wichtig ist auch der Einbezug privater Unternehmen und Organisationen, die den Innovationspark nicht nur realisieren, sondern auch einen Teil der Risiken tragen.