Bei der Unterzeichnung der Rahmenverträge waren die Bundesräte Johann Schneider-Ammann und Guy Parmelin sowie aus Zürich Regierungspräsident Thomas Heiniger, Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh und Ständerat Ruedi Noser anwesend, wie es in einer Mitteilung des Bundes heisst. Die Verträge regeln die Rechtsverhältnisse zwischen Bund und Kanton für die Landabgabe zugunsten des zukünftigen Innovationsparks Zürich. Das Gelände bleibt im Eigentum des Bundes, der Kanton übernimmt das Areal im Baurecht und gibt es im Unterbaurecht weiter.
Der Bund hatte im September 2014 beschlossen, am Flugplatzkopf auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine bis zu 70 Hektar grosse Fläche für den Innovationspark Zürich zu reservieren. Die Abgabe des Landes erfolgt der Mitteilung zufolge schrittweise. Dabei wird der Entwicklungsfortschritt des Innovationsparks berücksichtigt.
Die nun unterzeichneten Verträge seien „das Resultat langer und intensiver Verhandlungen“, wird in der Mitteilung hervorgehoben. Für die Entwicklung des Innovationsparks seien marktfähige Bedingungen für Investoren und Nutzer „erfolgskritisch“.
Der Innovationspark in Dübendorf ist einer von fünf Standorten des nationalen Innovationsparks. Er fördert die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen den Zürcher Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Fachhochschulen mit der Privatwirtschaft. Das Ziel bestehe darin, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen und zu beschleunigen. ssp