Der Kantonsrat hat sich am 4. April 2022 gegen die sogenannte kantonale "Gerechtigkeitsinitiative" ausgesprochen und den moderaten Gegenvorschlag der Regierung mit 120 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die ZHK begrüsst den Entscheid des Kantonsrates, den Gegenvorschlag des Regierungsrates zu unterstützen. Dieser trägt dem Umstand Rechnung, dass die Abzüge in den meisten Nachbarkantonen, verglichen mit der geltenden Zürcher Praxis, höher sind und nähert sich diesen zumindest an. Für die ZHK ist es aber wichtig, nicht nur die Symptome der steigenden Gesundheitskosten zu lindern, sondern auch bei der Kostenseite anzusetzen. Um das Ziel von tieferen Krankenkassenprämien zu erreichen, sind somit zusätzliche Lösungen gefragt. Dazu zählen etwa der Abbau von Bürokratie in Spitälern und Arztpraxen oder die Behebung von Fehlanreizen bei der Leistungserbringung mit Hilfe einer einheitlichen Finanzierung.
Ledige Steuerpflichtige können gegenwärtig in der Steuererklärung maximal 2'600 Franken für die Krankenkassen-Prämien abziehen; bei Ehepaaren sind es 5'200 Franken. Mit der kantonalen Volksinitiative "Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative)" verlangt die SVP, die Obergrenze für Abzüge auf 3'600 beziehungsweise 7'200 Franken zu erhöhen. Ebenso soll der Abzug pro Kind von 1'300 auf 1'500 Franken angehoben werden.
Für den Zürcher Regierungsrat ist die Erhöhung der Abzüge nicht angebracht. Diese würde zu Steuerausfällen von rund 300 Millionen Franken bei Kanton und Gemeinden führen. Der Regierungsrat hat deswegen einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Mit diesem werden die Höchstabzüge moderat erhöht: Für Ledige würde der Maximalabzug von 2'600 auf 2'900 Franken und für Verheiratete von 5'200 auf 5'800 Franken steigen. Eine Erhöhung des Abzugs für Kinder enthält die Vorlage nicht. Auf den Kantonsratsentscheid zur Initiative und zum Gegenvorschlag wird voraussichtlich eine Volksabstimmung folgen, es sei denn, die Volksinitiative würde zurückgezogen. In einem solchen Fall unterstünde der Gegenvorschlag dem fakultativen Referendum.