Ein qualitativ hochstehendes Angebot für die medizinische Versorgung liegt klar im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts. Gleichzeitig sieht die ZHK die Notwendigkeit einer effizienten Leistungserbringung. Die hohen Kosten des Gesundheitswesens belasten Privathaushalte und Arbeitgeber sowie die öffentliche Hand und stellen eine der grossen aktuellen politischen Herausforderungen dar. Als Beitrag zur Kostendämpfung ist aus Sicht der ZHK die Effizienz des Spitalwesens zu erhöhen. Dies wiederum kann am besten durch Wettbewerb erreicht werden. Genau dieses Bekenntnis lässt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Revision des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes (SPFG) zum Bedauern der ZHK weitgehend vermissen.
Einschnitte ins Unternehmertum
Der Entwurf lässt reihenweise neue Planungselemente erkennen, welche die Marktmechanismen vernachlässigen oder gar erheblich schwächen. So soll der Kanton beispielsweise Bandbreiten von zu erbringenden Leistungsmengen vorgeben können, bei deren Über- oder Unterschreitung verminderte Tarife ausbezahlt werden, was den WZW-Kriterien (wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich) zuwiderläuft. Die Einflussnahme durch den Staat auf die unternehmerische Leitung der Listenspitäler wird weiter ausgeweitet, indem unter anderem die gemeinnützige Ausrichtung oder das Entschädigungssystem von Leistungsspitälern berücksichtigt werden sollen. Zudem soll die Planungskompetenz auf den ambulanten Bereich ausgeweitet werden. Im Weiteren lässt der Entwurf eine überregionale Optik und eine Berücksichtigung der Entwicklungen in der Gesundheitspolitik auf Bundesebene vermissen, indem ein rein kantonaler, planwirtschaftlicher Ansatz verfolgt wird. Insgesamt erfahren innerkantonale Listenspitäler durch die zahlreichen, teils gewichtigen Mehrauflagen erhebliche Nachteile gegenüber ihrer Konkurrenz in den benachbarten Kantonen.
Richtiges Ziel, falsche Umsetzung
Ein Teil der Überversorgung ist der Tatsache geschuldet, dass sich heute zu viele Spitäler auf der Zürcher Spitalliste befinden. In der Tendenz ist es richtig, die Kriterien zur Vergabe von Leistungsaufträgen zu verschärfen. Doch es müssen faire, für alle Anwärter gleiche Spielregeln gelten. Den Spitälern, welche die Aufnahmekriterien in die Spitalliste erfüllen, müssen sehr wohl klare Vorgaben hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen gemacht werden. Zur Erreichung dieser Ziele sind aber betriebliche Freiräume zu gewähren. Zu viele Vorgaben und Beschränkungen – wie sie bedauerlicherweise im vorliegenden Gesetzesentwurf enthalten sind – schwächen die unternehmerische Freiheit und somit den kostendämpfenden und qualitätsfördernden Wettbewerb. Ironischerweise sind dies genau die Ziele, die das Gesetz eigentlich fördern soll. Die ZHK lehnt in ihrer Stellungnahme die Revision integral ab und stellt gleichzeitig diverse Eventualanträge zur Korrektur des Gesetzesentwurfs, falls der Regierungsrat weiterhin an der Revision festhalten sollte.