Ebenfalls am 13. Juni 2021 stimmt das Zürcher Stimmvolk über die kantonale Volksinitiative "Raus aus der Prämienfalle" der CVP ab. Die Initiative verlangt eine Anpassung der Finanzierung der Prämienverbilligungen, so dass für diese mehr Geld zur Verfügung steht. Bisher werden die Prämienverbilligungen über einen Bundesanteil sowie über einen Kantonsanteil finanziert, wobei der Kantonsanteil mindestens 80 Prozent des Bundesanteils betragen muss. Die Initiative fordert nun die Erhöhung des Kantonsanteils auf mindestens 100 Prozent.
Initiative setzt am falschen Ort an
Die steigenden Krankenkassenprämien sind Ausdruck der steigenden Gesundheitskosten. Mit zusätzlichen Mitteln für die Prämienverbilligungen werden dementsprechend zwar die Symptome gelindert, aber keine Lösung für das tieferliegende Problem, nämlich die steigenden Gesundheitskosten, geliefert. Um dieses Problem zu lösen und das Ziel von tieferen Krankenkassenprämien zu erreichen, sind andere Lösungen gefragt. Dazu zählen etwa der Abbau von Bürokratie in Spitälern und Arztpraxen oder die Behebung von Fehlanreizen bei der Leistungserbringung mit Hilfe einer einheitlichen Finanzierung.
Geforderte Mehrausgaben sind nicht gerechtfertigt
Der Kantonsanteil beträgt im Jahr 2021 wie bereits im Jahr 2020 92 Prozent des Bundesanteils und übersteigt damit das gesetzlich festgelegte Minimum deutlich. Für eine Erhöhung auf 100 Prozent und die damit einhergehenden Mehrausgaben von alleine 40 Mio. Franken für das Jahr 2021 sieht die ZHK keinen Anlass – zumal bereits die hohen Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie den Kantonshaushalt stark strapazieren. Darüber hinaus hält die Initiative nicht fest, woher die zusätzlichen Mittel stammen sollen. Die Mehrausgaben müssten somit insbesondere von den Steuerzahlenden finanziert werden, welche selbst keine Prämienverbilligungen beziehen. Diese Umverteilung ist weder angebracht noch zweckmässig und schadet letztlich der Standortattraktivität des Kantons Zürich.