Der Kanton Zürich beabsichtigt, den gemeinsamen Forschungs- und Gesundheitscluster der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH), des UniversitätsSpitals Zürich und der Universität Zürich baulich weiterzuentwickeln. Dabei soll die Geschossfläche der drei Institutionen von derzeit rund 870.000 Quadratmetern um bis zu 320.000 Quadratmeter erweitert werden. Unter anderem sollen dafür bestehende Gebäude rückgebaut und durch höhere Gebäude ersetzt werden.
Die baulichen Vorhaben werden das Ortsbild zwar beeinträchtigen. Allerdings handele es sich bei der Nutzung für Bildung, Forschung und Gesundheit „um Interessen von nationaler Bedeutung“, hält der Bundesrat in einer Mitteilung fest. Insgesamt sei die Weiterentwicklung der ETH für den Bund „von grösster Wichtigkeit“. Ausserdem entspreche die Planung dem Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen, wie es das Raumplanungsgesetz verlangt. Der Bundesrat hat nun diesen Interessen ein höheres Gewicht gegeben als der ungeschmälerten Erhaltung des Ortsbildes. Er hat die Richtplananpassung genehmigt. Dieser Grundsatzentscheid werde bei späteren Gesuchen um Bauinvestitionsbeiträge an die Universität Zürich und an das Universitätsspital Zürich nicht mehr in Frage gestellt werden, heisst es. ssp