Die Initiative fordert, dass ein neuer Lehrplan für die Volksschule vom Kantonsrat genehmigt werden muss, was die Möglichkeit zum fakultativen Referendum miteinschliesst. Heute ist hierfür der Bildungsrat zuständig. Mit der Änderung wollen die Initianten die demokratische Mitsprache in der Bildungspolitik stärken. Auslöser für die Lancierung des Volksbegehrens war hauptsächlich die ablehnende Haltung gegenüber dem Lehrplan 21 und dessen Zentralisierungswillen. Da jedoch die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich definitiv beschlossen ist, kann dies die Initiative nicht mehr verhindern.
Dass Lehrpläne der Volksschule für den Erfolg des Bildungswesens massgebend sind, was sich wiederum auf die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft auswirkt, ist unbestritten. Gerade deswegen bedarf deren Ausarbeitung ein hohes Mass an Fachkompetenz, ohne dem Druck einer zwingenden politischen Mehrheitsfähigkeit ausgesetzt zu sein. Mit der heutigen Zuständigkeit des (durch den Kantonsrat gewählten) Bildungsrats ist diese Fachkompetenz gewährleistet, ohne dass es an demokratischer Legitimation mangeln würde. Mittels Mitwirkungsverfahren ist die breite Einbindung interessierter Kreise gewährleistet. Der heute vorliegende Lehrplan 21 des Kantons Zürich ist letztlich das Ergebnis aus mehreren Volksabstimmungen, jahrelanger Erarbeitung und zwei breiten Vernehmlassungen bei allen politischen Parteien und Organisationen des Bildungswesens.
Es ist grundsätzlich Vorsicht geboten, die Volksrechte beliebig auszuweiten. Die Initiative will mit dem Lehrplan einen Fachentscheid politisieren, dem bereits heute ein umfassendes Mitwirkungsverfahren vorausgeht. Dies würde einer gut funktionierenden Demokratie mehr schaden als nützen.