Auch die Schweiz ist von den zusätzlichen Zöllen zur Einfuhr von gewissen Stahl- und Aluminiumprodukten durch in die USA betroffen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die entsprechenden Exporte laut einer Mitteilung des Bundes auf rund 80 Millionen Franken. Aus Sicht der Schweiz sei die Massnahme der USA, welche mit dem Schutz der nationalen Sicherheit begründet wird, nicht gerechtfertigt.
Die Schweiz hatte bereits im März ein formelles Gesuch bei den US-Behörden eingereicht und um eine länderspezifische Ausnahme von den Handelszöllen gebeten. Auf das Gesuch haben die USA den Angaben zufolge aber nicht reagiert.
Nun hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann beschlossen, wie auch andere betroffene Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren einzuleiten. Konkret wurde ein WTO-Streitschlichtungsverfahren mit einem sogenannten Konsultationsbegehren eingeleitet. Dabei versuchen die Parteien zunächst eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, kann ein Schiedsorgan einberufen werden. Dessen Entscheid kann wiederum an ein Berufungsorgan weitergezogen werden.
Die Schweiz führte bereits im Jahr 2002 zusammen mit anderen WTO-Mitgliedern mit Erfolg ein Verfahren gegen die USA im Stahlbereich durch. In der Folge hatten die USA die fragliche Handelsmassnahme aufgehoben. ssp