Das geltende Erbrecht erschwert nicht selten eine familieninterne Unternehmensnachfolge. Nach dem Tod des Erblassers ist oft ein grosser Vermögensteil im Unternehmen gebunden. Das frei zur Verfügung stehende Vermögen reicht dann nicht aus, um die pflichtteilsgeschützten, aber an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht interessierten Erben bedienen zu können. In der Folge ist – insbesondere bei fehlendem Einvernehmen zwischen den Erben – ein Verkauf an Dritte, eine Zerstückelung oder eine Schliessung des Unternehmens oft unausweichlich.
Eine vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Zivilgesetzbuchs soll mit vier Massnahmen Abhilfe schaffen. Dazu gehören ein Recht auf Integralzuweisung eines Unternehmens im Rahmen der Erbteilung, ein Zahlungsaufschub für Unternehmensnachfolger, eine neue Regelung für den Anrechnungswert des Unternehmens sowie ein verstärkter Schutz pflichtteilberechtigter Erben vor Zuweisung eines Unternehmensminderheitsanteils. In Ihrer Stellungnahme unterstützt die ZHK die beabsichtigte Regelung, auch wenn sie möglicherweise zu einer Ungleichbehandlung der Erben führen kann. Eine solche ist jedoch mit Blick auf das übergeordnete Interesse an einem Fortbestehen der Unternehmen sowie der damit verbundenen Arbeitsplätze hinzunehmen.