Den Fünfer und das Weggli gibt es nicht – das lernten wir schon als Kinder. Und dies gilt auch in Bezug auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI), die uns seit nun mehr als zwei Jahren beschäftigt. Wobei „Fünfer und Weggli“ hier bedeuten: Regelung der Zuwanderung über Kontingente bei gleichzeitigem Erhalt der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Dass zahlenmässige Beschränkungen der Zuwanderung das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verletzen, davon musste man immer ausgehen. Ebenso davon, dass dies die Gefährdung des gesamten Vertragspakets zur Folge haben würde. Welche Lösungen blieben: Versuchen, bei der EU Verständnis für unsere Situation zu schaffen und ihr auf dem Verhandlungsweg ein Zugeständnis abzuringen. Der Bundesrat hat dies, allerdings erfolglos, versucht. Oder: Eigenständig einen Weg finden, der eine Antwort auf das Unbehagen der Bevölkerung liefert, das sich in der Annahme der MEI ausgedrückt hatte, aber ohne das Plazet der EU umgesetzt werden kann.
Personenfreizügigkeit gewährleistet
Letztere Variante schlägt nun der Nationalrat mit dem Modell „Inländervorrang light“ vor, welches von allen Parteien ausser der SVP getragen wird. Ziel ist es, das inländische Arbeitskräftepotential besser auszuschöpfen und so nicht auf einen übermässigen Zuzug von ausländischen Kräften angewiesen zu sein. Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie sich mit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren rasch und unbürokratisch umsetzen lässt. Eine Einwilligung seitens der EU ist dafür nicht nötig, ähnliche Mechanismen funktionieren bereits in verschiedenen EU-Staaten. Vor allem aber ist damit der Erhalt der bilateralen Verträge gewährleistet, weil das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht verletzt wird.
Aus Sicht des Wirtschaftsstandortes Zürich ist dies eine gute Nachricht. Die bilateralen Verträge, die den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt gewährleisten, und insbesondere die Möglichkeit, qualifizierte ausländische Fachkräfte beschäftigen zu können, sind für uns zentrale Erfolgsfaktoren. Dass nun ausserdem auch die Ratifikation des Kroatienprotokolls möglich wird – man hatte dies davon abhängig gemacht, dass für die Umsetzung der MEI eine Lösung vorliegt – die wiederum Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon 2020 ist, ist entscheidend für unseren Innovationsstandort.
Unsicherheit jetzt beseitigen
Die vergangenen Jahre waren geprägt von Unsicherheit in Bezug auf die Umsetzung der MEI. Unsicherheit ist aber Gift für einen Wirtschaftsstandort. Unternehmen wollen wissen, woran sie sind und abschätzen können, ob sich Investitionen lohnen. Dass nun beginnt, Klarheit zu herrschen, ist wichtig. Wenngleich das nationalrätliche Modell im Ständerat noch Änderungen erfahren kann, ist der aufgezeigte Weg richtig und so konsequent weiterzugehen. Auch die Wirtschaft will nicht den Fünfer und das Weggli. Verlieren wir jedoch unseren Zugang zu Europa, dann haben wir weder das eine noch das andere.