Vernehmlassungsantwort zum Gesetz für Behindertengleichstellung

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes eröffnet. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) hat sich im Zuge der Vernehmlassung kritisch zur Teilrevision geäussert.

Um was geht es?

Die Schweiz hat bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren viele Fortschritte erzielt, insbesondere beim Zugang zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr. Gemäss dem Bundesrat soll die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetz Lücken schliessen und Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierungen schützen. Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf insbesondere in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen.


Die ZHK unterstützt die Gleichstellung

In der Vernehmlassung zur Vorlage unterstreicht die ZHK die Unterstützung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens. Die Inklusion am Arbeitsplatz ist hierbei ein zentrales Element. Bei der vorliegenden Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetz begrüsst die ZHK, dass der Bundesrat keine explizite Verpflichtung oder Quotenregelung vorsieht. Gegenüber der nun vorgeschlagenen Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes bestehen jedoch grosse Vorbehalte.
 

Kaum einschätzbare Auswirkungen auf die Wirtschaft

Unbestimmte Rechtsbegriffe und schwammige Rahmenbedingungen in der Teilrevision zum Behindertengleichstellungsgesetz hätten kaum einschätzbare Auswirkungen auf Unternehmen. Es drohen zeit- und kostenintensive Abklärungen und Verfahren. Die ZHK empfiehlt, die vorgeschlagene Teilrevision zurückzuziehen und eine praxistaugliche Vorlage auszuarbeiten. Diese sollte Arbeitgeber in erster Linie als Partner der Inklusion erachten und nicht als Gegner. Die ZHK ist überzeugt, dass nur so eine inklusive Arbeitswelt effektiv gefördert werden kann. Sinnvoll erscheint eine verstärkte Förderung von Brückenbauer-Angeboten ohne zusätzliche Kostenfolge für Unternehmen. Damit können Unternehmen einen wirkungsvollen Beitrag zur Behindertengleichstellung leisten und ihre soziale Verantwortung entsprechend wahrnehmen.

 

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