Repetitives Testen im Kanton Zürich

Ab sofort können Unternehmen und Organisationen im Kanton Zürich ihre Belegschaft nach dem neuen, vom Bundesrat beschlossenen System repetitiv testen lassen. Die Gesundheitsdirektion hat in den letzten Wochen zusammen mit der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und den Zürcher Wirtschaftsverbänden intensiv an einer Lösung gearbeitet, welche den unterschiedlichen Begebenheiten in den Unternehmen gerecht wird und eine möglichst einfache Abwicklung ermöglicht. Die Tests sind für die Unternehmen kostenlos. Arbeitnehmende von Firmen, die teilnehmen, werden unter gewissen Voraussetzungen von der Quarantänepflicht befreit. Auch Schulen können sich für das repetitive Testen anmelden.

Im Rahmen der Pandemiebewältigung ist eine möglichst frühzeitige Erkennung von Personen, die mit dem Coronavirus angesteckt sind, wichtig. Virusübertragungen finden aber oftmals durch Personen ohne Symptome statt. Diese Personen können mittels repetitivem Testen frühzeitig erkannt werden, was gerade auch im Hinblick auf weitere Öffnungsschritte wichtig ist.

Die Gesundheitsdirektion setzte die Teststrategie, die der Bundesrat am 28. Januar beschlossen hatte, konsequent um (vgl. Medienmitteilung vom 4.2.2021). Um das repetitive Testen in Unternehmen und Institutionen durchzuführen, war eine Genehmigung des Kantonsärztlichen Dienstes (KAD) erforderlich. Bis zum 12. März hat der KAD 101 Gesuche gutgeheissen.

Anlässlich eines Treffens mit Bundesrat Alain Berset hat der Zürcher Regierungsrat Anfang März den Bund aufgefordert, beim repetitiven Testen die administrativen Hürden für Unternehmen und Kantone zu reduzieren. Mit seinem Entscheid vom 12. März ist der Bundesrat diesem Anliegen nachgekommen und hat eine umfassende Testoffensive beschlossen. Der Bundesratsbeschluss sieht eine Ausweitung des repetitiven Testens vor. Gleichzeitig werden mit den neuen Vorgaben erhöhte Anforderungen an die Kantone und die Leistungserbringer gestellt. So ist neu ein zentraler Leistungserbringer für Unternehmen zu bestimmen, welcher ein koordiniertes Testen sicherstellt und die Labortests auswertet. Ausserdem soll dieser den Datenschutz und den Datenfluss sicherstellen. Das kantonale Testkonzept musste daher angepasst werden.

Zusammen mit dem AWA und den Zürcher Wirtschaftsverbänden KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich KGV, der Zürcher Handelskammer ZHK, Arbeitgeber Zürich VZH sowie dem Schweizer Wirtschaftsdachverband Economiesuisse arbeitete die Gesundheitsdirektion seither mit Hochdruck daran, die neuen Vorgaben verlässlich umzusetzen.

Regine Sauter, Direktorin der ZHK begrüsst es, dass ab heute die erweiterte Teststrategie im Kanton Zürich zum Einsatz kommt: «Regelmässige und breit durchgeführte Tests sind sinnvoll und bilden Teil der Exitstrategie. Die Wirtschaft kann und will da einen Beitrag leisten. Wichtig ist, dass Arbeitnehmende mit einem negativen Testentscheid von der Quarantänepflicht befreit werden und an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, was für viele Betriebe essenziell ist.» Hans Strittmatter, Geschäftsleiter Arbeitgeber Zürich VZH, begründet sein Engagement wie folgt: «Für die Firmen ist es sehr wichtig, dass die Mitarbeitenden, deren Präsenz unabdingbar ist, möglichst vollzählig und gesund ihrer Arbeit nachgehen können. Deshalb unterstützen wir das repetitive Testen in Unternehmen. Dieses ist nun niederschwellig möglich.» Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Volkswirtschaftsdirektorin: «Regelmässiges Testen in Unternehmen, wie es die Gesundheitsdirektion nun ermöglicht, ist ein Schlüssel für die rasche Erholung unserer Wirtschaft.»

An den Schulen im Kanton Zürich wird wie in den vergangenen Monaten ein strenges Ausbruchstesten weitergeführt. Neu können die Schulen auch repetitive Tests einsetzen, wenn sie das wollen. Für die Volksschule entscheiden die Gemeinden, ob ihre Schulen an den repetitiven Tests teilnehmen.

Zusammenarbeit mit der Hirslanden AG

Die Vielzahl von Unternehmen im Kanton Zürich stellt grosse Anforderungen an die Informatik und setzt eine hohe Kapazität der Testlabors voraus. Die Gesundheitsdirektion hat sich daher entschieden, als Betreiberin der zentralen Plattform die Firma Hirslanden AG zu beauftragen. Diese bietet mit dem Tool «Together we test» ein umfassendes Dienstleistungsangebot für wiederholtes Testen an. Die Hirslanden AG verfügt zudem über ein breites Netz an Laboratorien, welche es braucht, um die hohe Anzahl Tests auszuwerten. Sie bietet zusammen mit Partnerunternehmen in den Bereichen IT-Plattform, Beschaffung und Konfektionierung des Probematerials und der Logistik ein umfassendes Angebot an. Die Hirslanden AG kann dabei auf wertvolle Erfahrungen mit Betriebstestungen aus dem Kanton Graubünden zurückgreifen.

Vorteile für Unternehmen

Die Kosten für die repetitiven Tests werden von Bund und Kanton getragen, für die Unternehmen sind sie gratis. Die Tests sind für Mitarbeitende freiwillig. Sie erhöhen ihre Sicherheit sowie jene der Kunden und der Gäste. Teilnehmende Unternehmen, welche mindestens 80% ihrer Belegschaft regelmässig testen, sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern sich die betroffenen Personen für die Dauer der Quarantänezeit täglich in einer kantonalen Teststelle (Testzentrum, Apotheke, Arztpraxis) testen lassen. Dadurch kann der Betriebsalltag aufrecht erhalten bleiben und die Planungs- und Produktionssicherheit markant verbessert werden. Thomas Hess, Geschäftsleiter KGV, meint dazu: «Wir rufen die Unternehmen dazu auf, ihre Mitarbeitenden regelmässig zu testen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie und verfügen zudem über mehr Sicherheit in ihrer eigenen Unternehmung.»

Regierungsrätin Natalie Rickli, Gesundheitsdirektorin: «Ich danke allen Firmen, Institutionen und Personen, die sich regelmässig testen lassen und damit mithelfen, die Verbreitung von Covid-19 einzudämmen.»

Unternehmen und Institutionen können sich per sofort unter www.zh.ch/betriebstestung anmelden.

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