Das Tourismusangebot in der Schweiz ist äusserst vielfältig. Nebst dem klassischen Ferientourismus im Sommer und Winter, bei welchem unsere Berge, Seen und Landschaften im Zentrum stehen, hat in den letzten 25 Jahren der Tourismus in den Städten kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Als ein indirekter Wertschöpfungsmotor generiert die Tourismusbranche ausserdem signifikante Umsätze für andere Branchen. Kleine Unternehmen profitieren von zusätzlichen Einnahmen, was direkt wieder mehr Arbeitsplätze schafft und Geld über die Steuern in die Staatskasse spült.
Ein interessantes Freizeit-, Kultur- und Gastronomieangebot reicht heute aber nicht mehr aus. Touristinnen und Touristen erwarten sieben Tage in der Woche eine breite Palette an Einkaufsmöglichkeiten. Geschlossene Geschäfte an Sonntagen sind in Tourismuszonen schlichtweg nicht mehr zeitgemäss. Es droht die Abwanderung der Kundschaft in umliegende Reiseziele.
Kritik am Entwurf des Bundesrates
Der Bundesrat hat nun eine Verordnungsanpassung zur Vernehmlassung vorgelegt, um die Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren zu ermöglichen. Die Zürcher Handelskammer und Arbeitgeber Zürich VZH begrüssen den Willen zur Liberalisierung, lehnen aber die Verordnungsänderung in der vorliegenden Form klar ab. Die vorgesehenen arbeitsrechtlichen Zusatzkompensationen für die Detailhandelsbranche, Sortimentsbeschränkungen sowie kundenbezogenen Restriktionen sind praxisfremd und wettbewerbsverzerrend. Die Vorlage ist daher mit Mut und Pragmatismus grundlegend zu überarbeiten.
Die ZHK und Arbeitgeber Zürich VZH sind überzeugt, dass eine zeitlich und örtlich gezielte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen den Städtetourismus in der Schweiz stärken und zusätzliche Wertschöpfung generieren kann, wovon alle profitieren werden.