Verheiratete Paare gelten in der Schweiz als ökonomische Einheit und werden als solche gemeinsam besteuert. In unserem progressiven Steuersystem hat dies beachtliche Konsequenzen für die Steuerlast: Sind beide Partner erwerbstätig, kommt bei einem verheirateten Paar eine höhere Progressionsstufe zur Anwendung, als wenn das gleiche Paar im Konkubinat lebte. Der Staat beschenkt eine Eheschliessung mit einer teuren Steuerrechnung.
Auch die Wirtschaft spürt die negativen Folgen dieses Systems. Denn bereits bei einem geringen Pensum ist heute das Zweiteinkommen in einer Ehe einer hohen Grenzsteuerbelastung unterworfen. Viele qualifizierte Fachkräfte, die verheiratet sind, bleiben daher dem Arbeitsmarkt fern. In der Schweiz betrifft dies meist die Frauen. Damit liegt ein beachtliches Potenzial an Arbeitskräften brach.
Ehepaare wie auch Unternehmen brauchen daher dringend ein neues Steuermodell, das negative Erwerbsanreize aus der Welt schafft. Die vom Bundesrat zur Diskussion gestellte Variante 1 des Gesetzesentwurfs wird diesem Anspruch klar gerecht. Bestehende Fehlanreize werden konsequent behoben. Die in Variante 2 vorgeschlagene Entlastungsmassnahme für Ehepaare mit nur einem Einkommen (oder einem tiefen Zweiteinkommen) würde dem angestrebten Erwerbsanreiz entgegenwirken. Variante 1 ist auch mit Blick auf eine effiziente Umsetzung klar zu bevorzugen, da auf eine aufwendige Koordination zwischen der Veranlagung der beiden Ehepartner verzichtet wird.
Der schweizweite Fachkräftemangel stellt für Unternehmen eine grosse Belastung dar. Ein Systemwechsel bei der Besteuerung kann Entlastung bringen. Die ZHK unterstützt deshalb die Vorlage über die Einführung der Individualbesteuerung aufgrund der damit verbundenen Verbesserung der Arbeitsanreize klar.