Zahlreiche Unternehmen greifen derzeit auf die Möglichkeit der Kurzarbeit zurück. Die Arbeitslosenkasse Kanton Zürich hat deshalb ein elektronisches Formular entwickelt, über welches die Unterlagen zur Entschädigung eingereicht werden. In drei Schritten können die Daten ermittelt, die Unterlagen bereitgestellt und der Antrag eingereicht werden. Ziel der Digitalisierung der Abrechnung ist es, die Auszahlungen wesentlich zu beschleunigen.
Auf der Internetseite werden auch genauere Informationen zu allen Fragen rund um die Kurzarbeit beantwortet. Eine übersichtliche Anleitung fasst den Prozess von der Prüfung, ob ein Anspruch auf Kurzarbeit besteht, über die Anmeldung bis zur Auszahlung zusammen.
Bis zum 16. April hat der Kanton Voranmeldungen von 28‘680 Unternehmen bewilligt. Die Voranmeldungen betreffen 351‘906 Arbeitnehmende, schreibt das das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit auf seiner Internetseite. stk