Mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) sollen alle Kantone verpflichtet werden, bei den Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen. Im Kanton Zürich wurde jedoch erst kürzlich eine differenzierte Teil-Ausgleichslösung beschlossen. Dabei handelt es sich um einen politisch breit abgestützten Kompromiss, welcher sowohl von den Familienausgleichskassen als auch den Arbeitgebenden getragen wird. Diese Lösung wäre mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision nicht mehr möglich.
Für einen für alle Kantone verpflichtenden Volllastenausgleich und eine damit einhergehende Schwächung des gerade in der Familienpolitik stark verankerten Föderalismus besteht indessen keine Notwendigkeit. Die Familienzulagen werden von den Arbeitgebern über den Anschluss bei einer Familienausgleichskasse finanziert. Es steht dabei allen Unternehmen frei, sich einer eigenen Branchenkasse anzuschliessen oder über die kantonale Kasse (Sozialversicherungsanstalt) abzurechnen. Je nach Branche bestehen Unterschiede in Bezug auf die Beitragssätze, so dass diese nicht für alle Arbeitgeber gleich hoch sind. Die unterschiedlichen Beitragssätze entsprechen jedoch den Branchenstrukturen und sind dementsprechend nicht zu beanstanden. Es steht den Verbands-ausgleichskassen frei, keine Familienausgleichskasse zu führen, wenn dies für sie nicht attraktiv ist. Niemand ist also gezwungen, eine Kasse mit hohen Beitragssätzen zu führen oder einer solchen anzugehören. Ein voller Lastenausgleich setzt deshalb den Fehlanreiz, unwirtschaftliche Strukturen zu erhalten. Die ZHK lehnt die Einführung eines für alle Kantone verpflichtenden Volllastenausgleichs folglich ab. Die Kantone sollen weiterhin frei entscheiden können, ob sie einen Voll- oder Teil-Lastenausgleich einführen oder gänzlich darauf verzichten wollen.