Der Kanton Zug hat weitreichende Massnahmen beschlossen, um Zuger Unternehmen schnell und bestmöglich zu entlasten. Demnach sollen Einzel- und Kleinunternehmen sowie Selbständige Unterstützung erhalten, insofern sie durch die Maschen des nationalen Massnahmenpakets fallen, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrates. Der Kanton stellt dafür 20 Millionen Franken zur Verfügung. Damit sollen Filialschliessungen, Konkurse, Kündigungen und andere negative Folgen möglichst verhindert werden. Die gewährten Zahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Ergänzend wird der Kanton Kreditausfallgarantien für 100 Millionen Franken übernehmen. Die Finanzdirektion und die Zuger Kantonalbank koordinieren diese Massnahmen.
Zudem wird die Finanzdirektion beim Kantonsrat eine auf drei Jahre befristete Senkung des Kantonssteuerfusses von 82 auf 78 Prozent beantragen. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wird bis 30. Juni verlängert. Verzugszinsen auf Kantons- und Gemeindesteuern sind vorerst bis Ende April ausgesetzt. Auch neue Steuerrechnungen und Veranlagungen werden bis dahin nicht ausgesandt.
Ergänzend zu den Bundesmassnahmen greift der Kanton auch wohltätigen, gemeinnützigen und kulturellen Organisationen unter die Arme. Dafür werden aus dem Lotterie- und dem Sportfonds zusätzliche 5 Millionen Franken entnommen. Der landwirtschaftliche Betriebshilfefonds wird um 600'000 Franken aufgestockt.
Unternehmen, die in Corona-Zeiten eine Betreuung für räumlich getrennte Kleingruppen von je bis zu fünf Kindern einrichten möchten, können dies bei ihrer Gemeinde beantragen. Ab Mittwoch, dem 25. März, können sich Unternehmen über alle zur Verfügung stehenden Hilfsmassnahmen telefonisch unter +41 41 767 01 20 oder per Mail über corona_zugerwirtschaft beraten lassen. mm @ zug.ch