Bereits im Mai 2019 hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen beschlossen, um das Potenzial der Arbeitskräfte im Inland besser auszuschöpfen. Vier Massnahmen werden in den Bereichen Vermittlung sowie Aus- und Weiterbildung umgesetzt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Arbeitskräften über 50 Jahren. Zwei weitere Massnahmen zielen darauf ab, bereits Ausländer, die in der Schweiz anwesend sind, besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Kurz vor der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative der SVP haben Bund und Kantone nun den Stand der Umsetzung dieser Massnahmen untersucht. Einer Medienmitteilung zufolge erfolgt die Umsetzung bei einem Teil der Massnahmen plangemäss. Bei einigen Massnahmen verzögert sich die Umsetzung aufgrund der hohen Belastung der Kantone wegen der Corona-Krise.
Dabei sei es insbesondere in der Corona-Krise wichtig, Arbeitskräfte stärker zu unterstützen, wird in der Mitteilung betont. Laut dem Bund dürfte der Druck auf den Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten nämlich weiter steigen. In der Sommersession 2020 hat das Parlament bereits dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt, dass „ausgesteuerte Personen über 60 Jahre, die lange gearbeitet haben und wenig Vermögen besitzen, eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis zur Pensionierung erhalten“. Dies soll geschehen, wenn eine Wiedereingliederung „trotz aller Bemühungen“ nicht gelungen ist. Ein Pilotprojekt zielt zudem darauf ab, „schwer vermittelbaren Flüchtlingen“ und vorläufig Aufgenommenen durch finanzielle Zuschüsse die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ausserdem soll die bereits erfolgreiche Integrationsvorlehre ausgeweitet werden. ssp