Die Volksinitiative «für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt» verfolgt das richtige Ziel, setzt aber aus Sicht der Zürcher Handelskammer auf die falschen Instrumente. Der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament hingegen überzeugt inhaltlich und juristisch.
Würdigung der Initiative
Die Initiative hat eine wichtige Diskussion lanciert und dafür gesorgt, dass das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet hat, der zentrale Anliegen der Initiative übernimmt. Der Gegenvorschlag tritt automatisch in Kraft, falls die Initiative abgelehnt wird.
Wo liegen die Risiken der Initiative?
- Schweizer Unternehmen müssten für Schäden haften, die rechtlich eigenständige Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaften oder wichtige Zulieferer) im In- und Ausland verursacht haben.
- Die Beweislast wird umgedreht: Vor Gericht muss das Schweizer Unternehmen beweisen, dass es «alle gebotene Sorgfalt» angewendet hat, um den Schaden – der sich z.B. bei einem ausländischen Zulieferer ereignet hat – zu verhindern. Dies widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien.
- Die Beurteilung soll immer durch Schweizer Gerichte und nach Schweizer Recht erfolgen – unabhängig davon, wo auf der Welt der Schaden stattgefunden hat. Damit zwingt die Schweiz anderen Ländern ihr Rechtssystem auf, ohne dass diese Länder dem zugestimmt hätten.
- Die Haftungsrisiken können die Investitionsbereitschaft von Schweizer Unternehmen in kritischen Regionen bremsen. Projekte werden nicht umgesetzt oder ausländischen Unternehmen überlassen. Damit wird die Entwicklung vor Ort behindert.
- Selbst für KMU sind keine Ausnahmen, sondern nur Erleichterungen angedacht.
Deshalb empfiehlt die Zürcher Handelskammer die Initiative zur Ablehnung.
Würdigung des Gegenvorschlags
Der Gegenvorschlag ist ein schweizerischer Kompromiss. Er übernimmt die zentralen Anliegen der Initiative und korrigiert, wo über das Ziel hinausgeschossen wurde. Für die Unternehmen bedeutet der Gegenvorschlag vor allem Rechtssicherheit. Er basiert auf dem üblichen Schweizer Recht und verzichtet auf juristisch höchst umstrittene Begriffe und Mechanismen. Im Gegensatz zur Initiative, die zuerst noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen müsste, ist der Gegenvorschlag fertig beraten und kann sofort umgesetzt werden.
Was bringt der Gegenvorschlag?
- Der Gegenvorschlag enthält Sorgfaltsprüfungs- und Berichterstattungspflichten, die vergleichbar sind mit der Initiative.
- Verstösst ein Unternehmen gegen diese Pflichten, wird die Geschäftsleitung gebüsst (Anpassung des Strafrechts). Die Geschäftsleitung wird so in die Pflicht genommen.
- Das Konzept des Gegenvorschlags ist international abgestimmt und orientiert sich an EU-Recht. Damit wird sichergestellt, dass in Europa vergleichbare Regeln für alle Unternehmen gelten.
- Für KMU sind klare und verlässliche Ausnahmen definiert, wodurch unnötige Bürokratie verhindert wird.