Der Bundesrat will im Erbrecht Stolpersteine aus dem Weg räumen, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Laut einer Medienmitteilung soll die Reform zur höheren Stabilität von Schweizer Unternehmen, insbesondere der KMU, beitragen und Arbeitsplätze sichern.
Gemäss einer Schätzung der Universität St.Gallen kommt es jedes Jahr bei etwa 3400 Unternehmensnachfolgen aufgrund erbrechtlicher Regelungen zu Finanzierungsproblemen. Davon sind rund 48'000 Beschäftige betroffen. Deshalb sieht der Bundesrat vor, dass die Gerichte ein Unternehmen künftig als Ganzes einer einzigen Person zuweisen können, falls die Erblasserin oder der der Erblasser keine andere Verfügung getroffen hat. Damit solle insbesondere die Zerstückelung oder Schliessung von Unternehmen verhindert werden. Desweiteren solle die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Unternehmen von den Miterbinnen und Miterben einen Zahlungsaufschub erhalten können, um Liquiditätsproblemen vorzubeugen.
Der Vorentwurf des Bundesrats sei in der Vernehmlassung von der überwiegenden Mehrheit begrüsst worden. In einzelnen Stellungnahmen sei kritisiert worden, dass der Kreis der Unternehmen, für die diese neuen Regelungen gelten sollen, zu eng sei. Darüber hinaus sei angeregt worden, dass die Unternehmensnachfolger bei gewährtem Zahlungsaufschub dazu verpflichtet werden sollen, den Miterbinnen und Miterben Sicherheiten zu leisten. Der Bundesrat werde diese Aspekte „wo möglich und sinnvoll berücksichtigen“. mm