In den kommenden Jahren werde der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften steigen, deren Verfügbarkeit aufgrund des demografischen Wandels jedoch zurückgehen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Diese Lücke könne die Schweiz zum Teil durch Fachkräfte aus dem Ausland schliessen, heisst es dort weiter. Die mit der EU vereinbarte Personenfreizügigkeit solle jedoch „nur so viel Zuwanderung bringen wie nötig“.
Schweizer Unternehmen sollten daher „so viele Arbeitskräfte wie möglich in der Schweiz rekrutieren“, empfiehlt der Bundesrat. Er will das inländische Arbeitskräftepotenzial dazu mit einer Reihe von Massnahmen stärken. So soll insbesondere die Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitnehmer durch „vier gezielte Massnahmen im Bereich der Vermittlung sowie der Aus- und Weiterbildung“ erhöht werden.
Zudem will der Bundesrat die Integration von bereits in der Schweiz lebenden Ausländern in den Arbeitsmarkt verbessern. Dazu wird die im August 2018 eingeführte Integrationsvorlehre für Flüchtlinge auf Jugendliche und junge Erwachsene ausserhalb des Asylbereichs ausgedehnt. Schwer vermittelbaren Flüchtlingen sollen finanzielle Zuschüsse eine Integration „on the job“ ermöglichen.
Für die auf die Jahre 2020 bis 2024 befristeten Massnahmen stellt der Bund insgesamt rund 300 Millionen Franken bereit. Davon werden in den nächsten beiden Jahren jeweils 62,5 Millionen Franken in die Stärkung des Beratungsangebots der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren für ältere Arbeitnehmer investiert. hs