ZHK lehnt die Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen ab

Die ZHK lehnt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der Änderung des Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (GTG) die Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen ab. Das wenig lösungsorientierte Technologieverbot schadet der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts und bevormundet sowohl die Konsumentinnen und Konsumenten als auch die Landwirtinnen und Landwirte.

Das derzeit geltende Gentechnikmoratorium in der Landwirtschaft geht auf die im Jahr 2005 angenommene eidgenössische Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» zurück. Mit der Annahme der Initiative wurde die schweizerische Landwirtschaft während fünf Jahren für gentechnikfrei erklärt. Das Parlament verlängerte das Verbot darauf hin dreimal – zuletzt bis Ende 2021. Mit der nun geplanten Änderung des GTG soll das Moratorium erneut um vier Jahre bis Ende 2025 verlängert werden. Die ZHK lehnt diese Verlängerung jedoch entschieden ab.

Forschung und Entwicklung findet dort statt, wo deren praktische Anwendung erlaubt ist. Für den Innovationsstandort Zürich, dessen Wertschöpfung wesentlich von der Anwendung neuer Ideen und Technologien abhängt, wäre die erneute Verlängerung des Moratoriums dementsprechend ein schlechtes Signal und würde der Wettbewerbsfähigkeit schaden. Darüber hinaus beraubt das Verbot der Gentechnik die Konsumentinnen und Konsumenten ihrer Wahlfreiheit und schränkt die Landwirtinnen und Landwirte stark ein. Letzteren soll die Entscheidung selber überlassen werden, mit welchen Anbaumethoden und -technologien sie sich im Wettbewerb behaupten möchten. Anstatt wenig leistungsorientierter Verbote benötigt die Schweiz vielmehr zielführende Regulierungen, welche zukunftsfähige Technologien wie die Gentechnologie ermöglichen und fördern.

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